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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Stand: 08.04.2026

Anbieterin


Arithmo ist eine Marke der OQVA Management GmbH, Malixerstrasse 62, 7000 Chur, Schweiz. Vertragspartnerin für sämtliche Leistungen, Angebote und Vereinbarungen ist die OQVA Management GmbH.

oqva.swiss
Aritmo.digital
Arithmo.ch

Geltungsbereich


Diese AGB gelten für alle Leistungen, die unter der Marke Arithmo angeboten oder erbracht werden. Dazu gehören insbesondere Beratung, ERP- und Odoo-Projekte, Digitalisierung, Change Management, Workshops, Schulungen, Support, Begleitung, Integrationen sowie damit verbundene Dienstleistungen.

Soweit in einer Offerte, einem Vertrag oder einer individuellen Vereinbarung etwas anderes schriftlich geregelt ist, geht diese Regelung diesen AGB vor.

Vertragsabschluss


Ein Vertrag kommt zustande, sobald eine Offerte angenommen, ein Auftrag schriftlich oder elektronisch bestätigt, ein Termin verbindlich gebucht oder eine Leistung bezogen wird.

Massgebend für Umfang und Inhalt der Leistungen ist die jeweils gültige Offerte, Leistungsbeschreibung oder individuelle Vereinbarung.

Leistungen von Arithmo


Arithmo unterstützt Unternehmen insbesondere bei der Einführung, Optimierung und Begleitung digitaler Systeme und Prozesse. Dazu gehören unter anderem Analyse, Konzeption, Umsetzung, Schulung, Support und projektbezogene Begleitung.

Arithmo schuldet eine sorgfältige und fachgerechte Leistungserbringung. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder unternehmerischer Erfolg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Mitwirkungspflichten der Kundschaft


Die Kundschaft stellt alle Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpersonen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.

Entstehen Verzögerungen oder Zusatzaufwände, weil benötigte Unterlagen, Rückmeldungen oder Freigaben fehlen oder verspätet erfolgen, kann dieser Mehraufwand zusätzlich verrechnet werden.

Offerten, Preise und Aufwand


Sämtliche Dienstleistungen von Arithmo beziehungsweise der OQVA Management GmbH sind grundsätzlich kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie exklusive allfälliger Dritt- und Nebenkosten.

Offerten können als Pauschale, Kostenschätzung oder Kostendach ausgestaltet sein. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, werden Dienstleistungen nach effektivem Aufwand abgerechnet.

Massgebend für die Verrechnung ist der tatsächlich geleistete Zeitaufwand sowie die effektiv erbrachte Leistung. Zusatzleistungen, nachträgliche Änderungen, Mehraufwände infolge geänderter Anforderungen oder zusätzlicher Abstimmungen werden separat verrechnet.

Leistungen von Drittanbietern, Lizenzen, Reisekosten, Spesen, Fremdkosten und sonstige Nebenkosten sind nicht inbegriffen, sofern sie nicht ausdrücklich als inbegriffen bezeichnet werden.

Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen


Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug ist OQVA berechtigt, laufende Arbeiten angemessen zu pausieren, weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen und gesetzlich zulässige Mahngebühren oder Verzugszinsen zu verlangen.

Termine und Fristen


Angegebene Termine, Projektpläne und Meilensteine dienen grundsätzlich der Orientierung. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, geänderter Anforderungen, technischer Abhängigkeiten oder Verzögerungen bei Drittanbietern verlängern Fristen angemessen.

Drittanbieter, Software und Lizenzen


Soweit Arithmo Software, Hosting, Lizenzen, Schnittstellen oder Leistungen Dritter empfiehlt, beschafft, integriert oder betreut, gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter.

Arithmo haftet nicht für Preisänderungen, Funktionsänderungen, Ausfälle, Verzögerungen oder Produktabkündigungen solcher Drittanbieter, sofern kein eigenes Verschulden vorliegt.

Wiederkehrende Lizenz-, Hosting- oder Fremdkosten können der Kundschaft weiterverrechnet werden.

Support, Wartung und laufende Leistungen


Wiederkehrende Leistungen wie Support, Betreuung, Wartung oder Begleitung richten sich nach der jeweiligen Offerte oder Vereinbarung.

Ohne ausdrückliche schriftliche Regelung besteht kein Anspruch auf feste Reaktionszeiten, permanente Verfügbarkeit, Pikett oder 24/7-Erreichbarkeit.

Nicht enthalten sind insbesondere neue Funktionen, grössere Weiterentwicklungen, zusätzliche Integrationen, Vor-Ort-Einsätze oder strategische Zusatzberatungen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

Abnahme und Beanstandung


Sofern für ein Projekt oder Teilergebnis eine Abnahme vorgesehen ist, hat die Kundschaft die Leistung innert angemessener Frist zu prüfen und wesentliche Mängel schriftlich mitzuteilen.

Erfolgt innert angemessener Frist keine Beanstandung, gilt die Leistung als genehmigt.

Bei berechtigten Mängeln erhält Arithmo zunächst das Recht zur Nachbesserung.

Verschiebung, Absage und Kündigung


Bereits vereinbarte Workshops, Beratungen, Schulungen oder Einsätze können verschoben oder abgesagt werden.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt:

  • Bei einer Absage mehr als 10 Arbeitstage vor dem Termin erfolgt keine Verrechnung.
  • Bei einer Absage 5 bis 10 Arbeitstage vor dem Termin werden 50 % des geplanten Aufwands verrechnet.
  • Bei einer Absage weniger als 5 Arbeitstage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen werden 100 % des geplanten Aufwands verrechnet.

Laufende Vereinbarungen können unter Einhaltung der vereinbarten Fristen gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen und bereits ausgelöste Drittaufwände bleiben geschuldet.

Nutzungsrechte


Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erhält die Kundschaft ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von Arithmo erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

Sämtliche Rechte an Methoden, Vorlagen, Konzepten, Dokumentationen, Standardbausteinen, Templates, Konfigurationen und wiederverwendbaren Bestandteilen verbleiben bei OQVA oder den jeweiligen Rechteinhabern.

Vertraulichkeit


Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden.

Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter.

Datenschutz


OQVA bearbeitet Personendaten im Rahmen der anwendbaren Schweizer Datenschutzbestimmungen.

Die Kundschaft erklärt sich damit einverstanden, dass Daten bearbeitet, gespeichert und an beigezogene Dienstleister oder Systemanbieter weitergegeben werden dürfen, soweit dies zur Vertragserfüllung, Kommunikation, Terminorganisation, Systemeinrichtung, Support oder Rechnungsstellung erforderlich ist.

Haftung


OQVA haftet für direkte Schäden nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung und nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Betriebsunterbrüche und Schäden aus Entscheidungen der Kundschaft ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf die Vergütung beschränkt, die für die betreffende Leistung tatsächlich bezahlt wurde.

Referenznennung


OQVA darf die Kundschaft nach Projektbeginn oder Projektabschluss in angemessener Form als Referenz nennen, sofern die Kundschaft dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

Änderungen der AGB


OQVA kann diese AGB jederzeit anpassen. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Chur, Graubünden.

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Sie sollten dieses Dokument aktualisieren, damit es Ihre Geschäftsbedingungen widerspiegelt.

Der nachfolgende Text dient als Anregung und liegt nicht in der Verantwortung von Odoo S.A.

  1. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn diese nach diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen erstellt wurden. Jede Abweichung muss, um gültig zu sein, im Voraus ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
  2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 21 Werktagen zu zahlen, es sei denn, auf der Rechnung oder dem Auftrag ist ein anderes Zahlungsziel angegeben. Im Falle der Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum, behält Arithmo Digital sich das Recht vor, eine pauschale Zinszahlung in Höhe von 10 % der Restschuld zu verlangen. Arithmo Digital ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Erbringung von Dienstleistungen ohne vorherige Mahnung einzustellen.
  3. Wenn eine Zahlung mehr als sechzig (60) Tage nach dem Fälligkeitsdatum noch aussteht, behält Arithmo Digital sich das Recht vor, die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen. Alle Gerichtskosten gehen zu Lasten des Kunden.
  4. In einigen Ländern wird in Übereinstimmung mit der dortigen Gesetzgebung ein Quellensteuerabzug auf den Rechnungsbetrag vorgenommen. Die Quellensteuer wird vom Kunden an die Steuerbehörden abgeführt. Unter keinen Umständen darf Arithmo Digital an den Kosten im Zusammenhang mit den Rechtsvorschriften eines Landes beteiligt werden. Der Betrag der Rechnung ist daher fällig für Arithmo Digital in ihrer Gesamtheit und umfasst keine Kosten, die sich auf die Rechtsvorschriften des Landes beziehen, in dem der Kunde ansässig ist.
  5. Arithmo Digital verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln, um die Leistungen rechtzeitig und gemäß den vereinbarten Fristen zu erbringen. Jedoch besteht keine Verpflichtung zur Erzielung von Ergebnissen. Arithmo Digital kann unter keinen Umständen vom Kunden verpflichtet werden, im Rahmen einer Schadensersatzklage eines Endverbrauchers gegen den Kunden als Dritter aufzutreten.
  6. Um zulässig zu sein, Arithmo Digital muss innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen durch ein Einschreiben an den Firmensitz von jeder Reklamation in Kenntnis gesetzt werden.
  7. Alle unsere vertraglichen Beziehungen werden ausschließlich geregelt durch Schweiz das Gesetz.